Mrz 142012
 

Ich habe an die Bundeskanzlerin geschrieben. 17 % sollen auf die Renten im Ausland verlangt werden! Sogar nachtragend, also wer schon lange im Ausland als Rentner  lebt. Hier die Seite die ich geschrieben habe. Gebt Punkte ab , wenn Ihr mit meiner Schreiberei einverstanden seid

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

Ihr Vorschlag wurde veröffentlicht.

Titel: Besteuerung der Renten für Rentner im Ausland

Text:
Frau Bundeskanzlerin , mich hat bald der Schlag getroffen, als ich das gelesen habe. Rentner die im Ausland leben sollen auf ihre Rente, egal wie hoch, 17 % Steuern zahlen und auch noch nachträglich, seitdem sie im Ausland leben!!!  Ich kann das nicht verstehen. Ein Beispiel  eine Rentnerin oder Rentner wollte oder will seinen Lebensabend im Ausland verleben. Warum auch nicht. Die Rente wird auf das deutsche Konto überwiesen wie bisher und der Rentner kann es in seiner neuen Heimat abbuchen, Krankenkasse usw werden abgemeldet. Nun muß er für sich selbst sorgen. Die Rente beträgt im Schnitt 300 bis ca.700 Euro. Wenn der Rentner in Deutschland geblieben wäre, könnte er mit dieser Rente nicht leben. Er müßte zum Sozialamt, für den Staat Mehrkosten, Wohngeld usw. beantragen. Die Krankenkassen hätten erheblich mehr Ausgaben, da ja viele Rentner sehr oft zum Arzt gehen und krank sind, ev. operiert werden müssen usw. , also Mehrausgaben für die Krankenkassen. Dann soll er im Alter auch noch eine Steuererklärung machen !!!! Da er Alt ist, kann er es schlecht und muß einen Steuerberater haben und der kostet auch Geld. Nun frage ich ganz besorgt, von was er leben soll ??? Also zurück nach Deutschland und dem Staat erhebliche Mehrkosten bringen. Hiermit frage ich den Finanzminister was das soll!  Außerdem kann man doch seine Rente verleben wo man möchte und wenn mir das restliche Leben in Amerika, Südamerika oder sonstwo  gefällt, sollte die Sozialkasse doch glücklich sein.

Sie können Ihren Vorschlag hier finden:
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=11837

ich hoffe, daß Ihr regen Gebrauch davon macht, schließlich geht es ja bestimmt sehr vielen Rentnern so.

  4 Antworten zu “Rentenbesteuerung für Rentner im Ausland”

  1. Das hoere und lese ich zum ersten mal.. Ich habe das erst fuer einen Witz gehalten. Wo bleibt hier die Gleichstellung. Ich habe, wie viele andere , fuer
    meine Rente hart gearbeitet. Das sind keine Almosen vom Staat.

    Das ist eine Bodenlose Frechheit. Die Regierung, will bestimmen, wo man Lebt ?

  2. Hallo Siegrun, die Rente wird überall gleich besteuert, egal ob im Ausland oder nicht. Der Unterschied ist nur, dass Rentner in DE einen Grundfreibetrag abziehen können. Der steht „Auslands-Rentnern“ normalerweise nicht zu.

    Wer aber keine anderen größeren Einnahmen außer einer „normalen“ Rente hat, kann einen Antrag stellen (nennt sich Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht) und muss dann auch keine Steuern zahlen.

    Ich habe das heute ausführlich beschrieben, auch wie und wo man den Antrag stellen kann. Schau mal hier: Steuern für deutsche Rente in Ausland.

    Liebe Grüße nach Altos

    Sandra

  3. Guten Tag,
    Besteuerung einer Altersrente? Wo bekomme ich da richtige Info und wie sieht es mit der deutschen rente aus? Wird diese im vollen Umfang gezahlt oder gibt es abzüge?
    Danke
    Liebe Grüße aus Mbocayaty

  4. was die merkel und ihr Anhang treibt,ist ein Verbrechen am Volk

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