zu den Renten usw.: Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, herzlichen Dank für Ihre aktive Mitwirkung am Dialog über Deutschlands Zukunft. Die Bundeskanzlerin hat mich gebeten, Ihnen zu schreiben. Sie haben sich mit zwei Beitragen am Dialog beteiligt. Alle Ihre Ausführungen wurden hier aufmerksam gelesen. Aufgrund der großen Menge der Vorschläge und Anregungen, die die Bundeskanzlerin auf diesem Wege erreicht haben, ist es leider nicht möglich, zu jedem Aspekt jedes Dialogteilnehmers eine ausführliche Kommentierung zu übermitteln. Ich hoffe daher auf Ihre Zustimmung, dass ich lediglich das Thema "Rentenhöhe/Einheitsrente" herausgreife. Im Grundsatz gilt: Wie hoch die Rente ist, richtet sich vor allem nach der Höhe der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen, die während des Versicherungslebens durch die Beiträge versichert wurden. Je höher also der Lohn oder das Gehalt, von dem Beiträge gezahlt wurden oder werden, desto höher wird heute oder später die Rente. Das gleiche gilt für die Zahl der Beiträge. Je länger jemand versichert ist, desto höher ist seine spätere Rente. Die Anpassung der Renten erfolgt jährlich zum 1. Juli auf der Grundlage der gesetzlich geregelten Rentenanpassungsformel. Da die Rente eine Lohnersatzleistung ist, folgt sie grundsätzlich den Löhnen. Basis für die Anpassung der Renten sind die dem Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten zur Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Um der tatsächlichen Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen, wird neben der Lohnentwicklung zusätzlich die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte bei der Ermittlung der für die Rentenanpassung relevanten Lohnentwicklung berücksichtigt. Um die aufgrund des demografischen Wandels entstehenden Belastungen generationengerecht zu verteilen, werden neben der Lohnentwicklung zwei wichtige Indikatoren in die Berechnung der Rentenanpassung einbezogen. Zum einen werden Veränderungen der Aufwendungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die gesetzliche Rentenversicherung und die zusätzliche Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Zum anderen wird durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Die Bundesregierung empfiehlt allen, die heute Pflichtbeiträge zu den betreffenden Alterssicherungssystemen zahlen, durch den steuerlich geförderten Aufbau eines zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens, ihren Lebensstandard im Alter zu wahren. Die Zulagenförderung hat der Gesetzgeber zwar bewusst von einer Eigenleistung abhängig gemacht, weil er keine staatliche Grundrente schaffen wollte. Diese Eigenbeteiligung ist jedoch insbesondere bei Geringverdienern sehr gering. So erhalten Sozialversicherungspflichtige ohne Einkommen (Eltern in der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen) und geringfügig Beschäftigte (Minijobs) die volle Förderung für einen Sockelbetrag von 60 € im Jahr (monatlich 5 €). Eine Art "einheitliche Mindestrente" wäre mit der geltenden lohn- und beitragsbezogenen Rentenversicherung in Deutschland nicht vereinbar. Sie wäre zudem auch nicht finanzierbar. Ausgangspunkt unseres Rentensystems ist, dass sich der Umfang und die Dauer der geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung im Alter bei der Höhe der Rente widerspiegeln (Äquivalenzprinzip). Durch eine Mindestrente würde dieses Prinzip ausgehebelt. Bei der Finanzierung wäre zudem die jüngere Generation mit enormen Kosten belastet, ohne später die Gewähr zu haben, im Alter einmal selbst von einer derartigen Leistung profitieren zu können. Neben Ihren Dialogbeiträgen haben uns auch im Internet tausende weitere Vorschläge erreicht. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Online-Bürgerdialog vom 1. Februar bis zum 15. April 2012 war mit rund 1,7 Millionen Besuchen außerordentlich hoch. Im Durchschnitt verzeichnete die Seite täglich 22.000 Besuche. 11.618 Vorschläge und 74.165 Kommentare sind online – ein Ergebnis, das unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen hat. Das große Engagement zeigt deutlich, wie stark das Interesse am gemeinsamen Nachdenken über Deutschlands Zukunft ist. Auch in der Gesamtschau der Beiträge finden sich viele wertvolle Hinweise darauf, welche Themen Ihnen und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig sind, welche Sorgen und Hoffnungen und welche Bilder einer wünschenswerten Zukunft sie haben. Wir werden auch diese Informationen im weiteren Verlauf auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen. Die rund 130 unabhängigen Wissenschaftler und Praktiker des Expertendialogs, die seit Frühjahr 2011 in 18 Arbeitsgruppen diskutieren, haben sich ebenfalls mit den Vorschlägen des Bürgerdialogs auseinandergesetzt. Sie werden Ende August 2012 der Bundeskanzlerin ihren Abschlussbericht vorlegen, in dem sie auf den Bürgerdialog und einzelne Vorschläge Bezug nehmen werden. Auch diese Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ab Herbst können Sie in einem Newsletter erfahren, wie die Vorschläge des Zukunftsdialogs im politischen Willensbildungsprozess diskutiert werden oder welche Ideen sich auf dem Weg der Umsetzung befinden. Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden (https://www.dialog-ueber-deutschland.de/Newsletter). Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre Mitwirkung. Mit Ihren Erfahrungen und konstruktiven Anregungen haben Sie und die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen wertvollen Beitrag zum Dialog über Deutschlands Zukunft geleistet. Mit freundlichen Grüßen Elke Appel ________________________ Büro der Bundeskanzlerin Bundeskanzleramt 11012 Berlin