Apr 132012
 

Gast-Artikel von Klaus

Was bedeutet es, wenn der Deutsche Fiskus sich mit Hinterlist unberechtigte Steuern erschwindeln will??

Neuerdings schickt das Finanzamt Neubrandenburg, neben der Forderung einer Steuererklärung, auch ein ganz besonderes Formular an die Rentner im Ausland. Mit dem Ausfüllen dieses Formulars können Rentner auf eine Steuererklärung verzichten. Klingt ja praktisch. Wenn da nicht ein gewaltiger  „Pferdefuss“ drin wäre. Die Rentner können dort ankreuzen ob sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Nach gebräuchlicher Logik würde man doch davon ausgehen, dass, wenn man im Ausland lebt und den steuerfinanzierten „Service“ der Bundesrepublik nur zu einem kleinen Teil in Anspruch nimmt, man beschränkt steuerpflichtig ist. Und genau da ist der Punkt, den deutsche Richter normalerweise mit „arglistiger Täuschung“ bezeichnen würden. Wer sich als „beschränkt“ steuerpflichtig einstuft ist in Wirklichkeit „unbeschränkt“ steuerpflichtig denn es wird dann kein (0) Freibetrag gewährt und die Rente ist ab dem ersten € steuerpflichtig.

(Die Erklärung dazu steht wohlweislich im „Kleingedruckten“, die die 100-jährigen immer sehr aufmerksam lesen wenn sie eine Forderung zur Nachzahlung seit 2005 über mehrere Tausend € bekommen)

Wer den Artikel dazu in der „Welt“ lesen möchte, klickt am besten hier.

Empfehlung an alle Rentner im Ausland die (auch) ins Ausland gegangen sind um nicht den peinlichen Gang zum Sozialamt auf sich zu nehmen um um Almosen (Aufstockung) zu betteln….. Geht alle wieder nach Deutschland und fordert die Aufstockung, die steht euch zu.

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