Feb 272017
 

Der Kauf einer Ferienwohnung in Paraguay ist für Ausländer relativ einfach. Denn es gibt für Deutsche keinerlei besondere Auflagen. Die einzige Ausnahme: Von der Landesbehörde INDERT staatlich subventionierte Grundstücke können nicht von Ausländern gekauft werden.

Finanzierung der Immobilie

Ferienhaus in Paraguay finanzierenWer die Wohnung oder das Haus lediglich als Feriendomizil nutzen möchte, der hat in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung und kann daher nicht über eine Bank in Paraguay finanzieren. Es gibt aber trotzdem die Möglichkeit, eine Auslandsimmobilie mit einem Immobilienkredit zu erwerben: nämlich dann, wenn in Deutschland bereits Immobilieneigentum besteht.

In diesem Fall dient die eigene Wohnung oder das Haus als Sicherheit und die Immobilie sollte schuldenfrei sein. Die Hypothek für die Immobilie in Paraguay wird dann auf dieses Objekt aufgenommen und aus dem Erlös ist es möglich, die Ferienwohnung in Paraguay zu bezahlen. Dies hat sogar einige erhebliche Vorteile, denn in Deutschland sind die Zinsen so günstig wie kaum irgendwo anders auf der Welt. Zum anderen muss sich der Käufer nicht mit einer ausländischen Bank auseinandersetzen. Hinzu kommt, dass dadurch ein günstiger Anbieter in Deutschland mit einem Kreditvergleich gefunden werden kann, wie zum Beispiel bei smava (https://www.smava.de/).

Die Kaufnebenkosten Paraguay

Mein ParaguayNatürlich fallen auch bei einem Kauf in Paraguay Nebenkosten an. Zum einen muss der Notar bezahlt werden, zum anderen gibt es Überschreibungskosten, die vom Wert und der Größe der Immobilie abhängig sind. Sie betragen zwischen 0,7 und 3,5 %. Hinzu kommt die Immobilienumsatzsteuer, die einmalig zu zahlen ist und bei der Übergabe des Titels direkt vom Notar einbehalten wird – sie beträgt 2,5 % vom Kaufwert.

Tipps zum Immobilienkauf in Paraguay:

  • viel Zeit für die Suche nehmen und sich nicht vom Verkäufer drängen lassen
  • betrügerische Makler verkaufen Immobilien ohne Eigentumstitel, sodass sich der Käufer später nicht eintragen lassen kann
  • Eintragung ins Grundbuch prüfen, um sicherzustellen, dass die Immobilie nicht doppelt verkauft wurde
  • Unterhaltskosten berücksichtigen, wie zum Beispiel Gemeinschaftsswimmingpools oder Kosten für den Gärtner
  • falls möglich, das Objekt zunächst einmal als Ferienwohnung mieten

Bild 1: © istock.com/mtcurado
Bild 2: © istock.com/kizilkayaphotos

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